Kategorie: Gastbeitrag

Elisabeth Weckbach

Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an! – Teil 1

ein Gastbeitrag von Elisabeth Weckbach, Studentin an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Ein Verteidiger muss sich sehr genau damit auskennen, welche Möglichkeiten für seinen betäubungsmittelabhängigen, therapiebereiten Mandanten bestehen. Regelmäßig bietet sich z.B. an, dass der Mandant statt der Haftstrafe eine Therapie absolviert. (Therapie statt Strafe). Diese Möglichkeit regelt das Gesetz in den §§ 35 ff. BtmG. Nach § 35 BtmG ist die Zurückstellung der Strafvollstreckung möglich. Dies bedeutet, dass die Vollstreckung der Haftstrafe aufgeschoben wird. § 36 BtmG sieht vor, dass ein bestimmter Zeitraum der absoliverten Drogentherapie auf die verhängte Strafe angerechnet wird. Der verbleibende Strafrest muss dann nicht mehr in...

Die Auswahl des Pflichtverteidigers oder: Auf den Richter kommt es an

ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding Das deutsche Strafprozessrecht gibt jedem Angeklagten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf einen sog. Pflichtverteidiger – insb. dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, Untersuchungshaft angeordnet wurde oder die Sache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besonders kompliziert ist. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, stellt das Gericht dem Angeklagten einen Verteidiger. Dessen Honorar wird aus der Staats- bzw. Landeskasse bestritten; er kostet den Angeklagten zunächst also nichts. Das ändert sich jedoch, wenn der Angeklagte – trotz Vertretung durch den Pflichtverteidiger – verurteilt wird. Dann holt sich der Staat das verauslagte Verteidigungshonorar...

Hirse als Heroin

Ich hatte kürzlich in einem Verfahren zutun, in dem meinem Mandanten vorgeworfen wurde, an einen V-Mann einen Beutel übergeben zu haben, in dem sich – gut verpackt – ein knappes Kilo Hirse befunden hat. Der Mittäter meines Mandanten hatte im Vorfeld über ein Heroingeschäft geredet und dem V-Mann eine Kugel mit Heroingemisch übergeben. Der Mittäter gab bei der Übergabe der großen Tüte gegenüber dem V-Mann an, dass sich in dem Beutel Heroin befindet. Mein Mandant befand sich wegen der Straferwartung und auch wegen seiner ungünstigen Wohnsituation in Untersuchungshaft und die größte Schwierigkeit bestand darin, meinen Mandanten den § 29 Abs....

Abwesenheit des Angeklagten

Ein Gastbeitrag von Alexander Barthel Der Europäische Gerichthof für Menschrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom 22 September 2009 seine ständige Rechtsprechung zum fairen Verfahren und dem Grundsatz einer effektiven Verteidigung des Angeklagten im Strafverfahren erneut bestätigt (Dr. Wolfram Karl, LLM, Internationaler Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 6 Rn 385). Im vorliegenden Fall war eine Berufung von einem finnischen Gericht verworfen worden, weil der Angeklagte schuldhaft zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen war, obwohl sein Rechtsanwalt verteidigungsbereit anwesend war. Der EGMR sah in der Verwerfung der Berufung alleine auf Grund der fehlenden Anwesenheit des Angeklagten eine Verletzung des Art. 6 Abs....