BGH hebt Freispruch auf

Im Verfahren um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einem Dessauer Polizeirevier hat der BGH den Freispruch gegen den 47jährigen Dienstgruppenleiter aufgehoben.

Der 4. Strafsenat sieht Lücken in der Beweiswürdigung. Unklar sei, wie es Jalloh möglich gewesen sein soll, die Matratze anzuzünden sowie die zur Rettung zur Verfügung stehende Zeit. Der vom LG beschriebene Sachverhalt sei nur schwer nachvollziehbar.

Etwas ausführlicher hier und hier.

Das LG Magdeburg hat nun Gelegenheit, die Argumentationslücken zu schließen. Die Tat liegt auf den Tag 4 Jahre zurück.

Das könnte dich auch interessieren …

Eine Antwort

  1. egal sagt:

    Mich würde eher die Frage interessieren, warum der eine Polizist den Rauchmelder ausgemacht haben soll, obwohl der wohl mehrmals angefangen hat zu melden.

    Das Image der ausländerfeindlichen Polizei in S-A wird zumindest vom Freispruch auf Grund der Aussageschwäche der Kollegen nicht gerade verbessert. Vielleicht kommt ja beim LG Magdeburg endlich die Wahrheit ans Licht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert