Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Zum Sterben nach draußen

Nach einer Meldung des Tagesspiegels ist in einem Berliner Pflegeheim der ehemalige Sicherungsverwahrte Klaus A. gestorben. Klaus A. saß wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes knapp 30 Jahre im Gefängnis, zuletzt waren es 18 Jahre in der JVA Tegel. Nachdem bekannt wurde, dass Klaus A. – bei 1,86 m – zuletzt nur noch 51 Kilogramm wog, hatten sich mehrere Politiker der Grünen für ihn eingesetzt. Dennoch hat er 10 Jahre Sicherungsverwahrung bis zum letzten Tag absitzen müssen, weil er aufgrund von Gutachten weiterhin als gefährlich galt.

Die qualifizierte Belehrung des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen

Der Bundesgerichtshof (BGH) vertritt im Strafrecht auffallend oft eine andere Meinung als der Rest der Welt. Häufig stehen hinter diesen anderen Ansichten Praktikabilitätserwägungen, die von Stimmen der Literatur scharf kritisiert werden. Und nicht selten gibt es eine Fülle von guten Argumenten, die gegen die von der Rechtsprechung vertretene Ansicht sprechen. Trotzdem ändert der BGH seine Rechtsprechung in den seltensten Fällen. Von diesen werden wir vielleicht bald wieder so einen haben. Denn der zweite Senat des BGH hat Mitte des Jahres einen Anfragebeschluss an den großen Senat gestellt, in dem er sein Anliegen einer Rechtsprechungsänderung geäußert hat. Gegenstand dieser Anfrage ist...

Israelischer Geheimdienst tötet Diplomaten in Wien

Der iranische Atomphysiker und Diplomat Dr. Bansari stirbt beim Sturz aus einem Hotelfenster. Später wird der Lobbyist Trachtenfels-Lissé durch gezielte Schüsse in seinem Auto hingerichtet. Verantwortlich für beide Attentate ist ein Tötungskommando des israelischen Geheimdienstes Mossad mit dem Decknamen Kidon. Im Wiener Tatort vom 4. Januar 2015 geraten die Ermittler Moritz Eisner (Harald Krassnitzer) und Bibi Fellner (Adele Neuhauser) in einen diplomatischen Krieg, der mit Waffengewalt fortgesetzt wird. Offenbar geht es um streng geheime Vorgänge und Informationen von höchster Wichtigkeit. Denn sofort ist ein Vertreter der iranischen Botschaft am Tatort und beansprucht für sich den Laptop und das Handy des...

14- Jährige bieten eigenes pornographisches Material an

Oftmals sind es Erwachsene, die im Internet gezielt nach kinderpornographischem Material suchen und sich ggf. auch wegen Besitzes von Kinderpornographie strafbar machen. Im Münchner Tatort vom 28. Dezember 2014 waren es jedoch Kinder, die gezielt im Internet solches Material angeboten haben. Die minderjährigen Schüler Tim, Florian und Hanna haben scheinbar einen Weg gefunden, das schnelle Geld zu machen. Auf eigenen Internetseiten bieten sie Bilder und Videos zum Verkauf an, auf denen sie selbst leicht bekleidet oder gar nackt zu sehen sind. Auch ein Videochat ist möglich. Schenkt man dem Teenager über das Internet Dinge von dessen Wunschliste, darf man ihm...

Mehr Straftaten durch Polizei als durch Beschuldigten

Im Erfurter Tatort vom 21. Dezember 2014 wird ein längst abgeschlossen geglaubter Fall wieder aktuell. Der wegen Totschlags und Menschenhandel zu elf Jahren Haft verurteilte einstige Rotlichtkönig Timo Lemke (Werner Daehn) kann sich während der Beerdigung seines Vaters, an der er unter Aufsicht teilnehmen durfte, gewaltsam befreien. Dabei sterben zwei Polizisten. Lemke hatte bei dieser Aktion einen Komplizen, der sich als Friedhofsgärtner tarnte. Zweifellos liegt für diesen eine Strafbarkeit gem. § 120 StGB wegen Gefangenenbefreiung vor. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert. Die Flucht...

Statt 1 Jahr Zuchthaus – 300 Mark Geldstrafe (Heute vor 87 Jahren in der Zeitung)

Auch vor 87 Jahren konnten Strafverfahren bereits ein erfreuliches Ende finden: Statt 1 Jahr Zuchthaus – 300 Mark Geldstrafe Eine erfolgreiche Revision beim Reichsgericht Der Oberpostschaffner R. war vom Großen Schöffengericht Charlottenburg wegen gewinnsüchtiger Aktenvernichtung zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt worden. Er hatte von alten Paketadressen entwertete Freimarken abgelöst und auf neue Paketadressen geklebt. Die alten Stempel hatte er durch neue überklebt. Im ganzen handelte es sich um 14 Fälle, die einen Betrag von etwa 14 Mark ausmachten. Die auf diese Weise erlangten Beträge hatte R. nicht für persönliche Bedürfnisse verwendet, sondern zur Deckung von Fehlbeträgen, die in seiner Portokasse...