Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

„Schwerer“ Diebstahl bedeutet nicht „schwieriger“ Diebstahl

Die juristische Fachsprache zu verstehen, ist für den Laien mitunter nicht ganz einfach. Dabei ist die präzise Verwendung der deutschen Sprache für die Lösung der meisten Rechtsprobleme entscheidend. Vor allem im Strafrecht spielt der Wortlaut regelmäßig auch die größte Rolle bei der Auslegung von Gesetzen. Dass bereits kleine Abweichungen in der Wortwahl große Unterschiede machen können, zeigt ein Fall, der sich bei der Polizei in Aachen zugetragen hat. Dort erstattete ein älterer Herr Anzeige, weil ihm sein Fahrrad gestohlen wurde – zunächst also ein einfacher Diebstahl gem. § 242 StGB. Der Polizist wollte dann noch einige Details von dem Anzeigenerstatter...

Da möchte wohl jemand für einen Sechser Käse haben…

Vor dem Amtsgericht Neuruppin wurde ein Strafverfahren gegen zwei Angeklagte geführt. Mein Mandant war in Freiheit, der andere Angeklagte saß in Untersuchungshaft. Und wer in Untersuchungshaft schmort, der kommt manchmal auf Ideen. Vor dem Hauptverhandlungstermin nahm ich ergänzende Akteneinsicht und fand in den Akten ein Schreiben des inhaftierten Angeklagten an das Amtsgericht, das ich – in Inhalt und Orthographie unverändert – wiedergeben möchte: Sehr gerrte Damen u Herren, Ich möchte sie fragen wen ich ein Erliches Geständnis bei ihnen vorlege, kann ich dann mit einer Strafmelderung rechnin? Da ich es nicht Einsehen tute das ich alein zur Rechenschaft gezogen werde....

Wann stellen Nacktbilder kinderpornographische Schriften im Sinne des § 184b StGB dar?

Seit 2008 können auch sogenannte Posingbilder kinderpornographische Schriften im Sinne des § 184b StGB darstellen. Jedoch erfüllt nicht jedes Bild, auf dem ein Kind nackt in sexualbetonter Körperhaltung zu sehen ist, den Tatbestand des § 184b StGB. In einem Beschluss vom 03.12.2014 (4 StR 342/14) hat sich der BGH zu den Voraussetzungen für strafbare Posingbilder geäußert. Zuvor hatte das Landgericht Essen einen Mann wegen Besitzverschaffens von kinderpornographischen Schriften gem. § 184b StGB verurteilt, weil er Bilder von einem siebenjährigen Kind in einem Planschbecken machte und später versendete. Auf den Bildern war auch das Geschlechtsteil des nackten Kindes vollständig zu sehen....

Veranstaltungshinweis: Im Gespräch mit Thomas Fischer am 19. Oktober 2015

Am 19. Oktober 2015 ist „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ Thomas Fischer im Gespräch mit Sabine Rückert (DIE ZEIT) und Jochen Wegner (ZEIT online). Fischer ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bekannt ist er als Autor des Beck’schen Kurzkommentars zum StGB sowie zahlreicher – oft streitbarer – Beiträge über das Recht. Fischers unkonventionelle Art polarisiert. Es gibt wohl keinen deutschen Juristen, der nicht von ihm gehört hat. Wer Fischer noch nicht kennt und sich für Rechtsfragen interessiert, sollte die Gelegenheit nutzen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung im Radialsystem V in Berlin.

Verurteilung wegen Besitz von Kinderpornografie gem. § 184b StGB

Ein Bundespolizist wurde nach einem Bericht der BZ aus Berlin wegen des Besitzes von kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB durch das Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. § 184b Abs. 4 StGB sieht als Strafe für den Besitz kinderpornografischer Schriften gem.§ 184b StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Rechtsanwalt Dietrich – Ihr Anwalt für Strafrecht aus Berlin  

Unwirksame Zustellung eines Strafbefehls bei fehlender Übersetzung

Der Strafbefehl soll der Justiz dazu dienen, leichte Kriminalität durch ein vereinfachtes Verfahren besser und schneller verurteilen zu können. Er ergeht schriftlich und ohne mündliche Verhandlung. Auf diese Weise sollen Gerichte entlastet und Kosten gespart werden. Da aber auch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Fehler unterlaufen, sollte ein Strafbefehl keineswegs schicksalhaft hingenommen werden. Vielmehr rate ich meinen Mandanten immer wieder, auf einen Strafbefehl sofort zu reagieren und so schnell wie möglich Einspruch einzulegen. Gemäß § 410 Abs. 1 StPO gilt hierfür eine Frist von zwei Wochen ab der Zustellung des Strafbefehls. Diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn der...

Das Beispiel lernen heißt siegen lernen.

Die Jura-Professoren Julian Krüper und Judith Brockmann skizzieren auf Zeit online notwendige Reformen für das Jura-Studium. Sie fordern Lernzielorientierung, Grundlagenorientierung und eine Stärkung der Methodenkompetenz. Mein Lieblingssatz: Wir beobachten einen Hang dazu, nicht mehr am Beispiel, sondern nur noch das Beispiel zu lernen. Abstraktions- und Transferfähigkeit sind aber zentrale Kompetenzen von Juristinnen und Juristen, ohne die weder die Richterin noch der Anwalt zufriedenstellend juristisch arbeiten können. Weil ich den ganzen Text so unterschreiben kann, kommt hier der Link: Zeit online.