Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Wichtige Entscheidung des BGH: Kein Wohnungseinbruchdiebstahl beim manipulativen Öffnen einer Terrassentür

Nach fast drei Jahren Ungewissheit steht nun fest: Wer eine Wohnung durch eine Terrassentür betritt, begeht auch dann keinen Wohnungseinbruchdiebstahl, wenn die Tür auf manipulative Art und Weise geöffnet wurde. Dieser brandaktuellen und besonders relevanten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. März 2016 – 3 StR 404/15 lag der folgende Fall zugrunde: Der Angeklagte hatte im Jahr 2013 aus einem Wohnhaus Alkohol entwendet. Um in das Wohnhaus zu gelangen, griff er durch ein auf Kipp stehendes Fenster und löste die am oberen Fensterrahmen angebrachte Verriegelungsschiene. Dadurch war es ihm möglich, das Fenster weiter nach hinten zu kippen und den Griff...

Ladendiebstahl in Berlin hat wieder zugenommen

Die Zahl der Ladendiebstähle in Berlin hat wieder zugenommen. Das Hauptstadtportal berichtet, dass laut polizeilicher Kriminalstatistik bereits seit letztem Jahr ein Anstieg der Fallzahlen im Bereich des Diebstahls zu beobachten sei. Viele Einzelhändler berichten von organisierten Banden, die vermehrt geplante Diebstahlsaktionen durchführen und dabei pro Aktion durchschnittlich Waren im Wert von 1.500 € bis 2.000 € entwenden würden. Dabei ist zu bedenken: Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren möglich. Man spricht dann von einem...

Keine Verwertung von Erkenntnissen aus einer Telefonüberwachung im Bußgeldverfahren

Überwachungsmaßnahmen greifen tiefgehend in die Grundrechte des Beschuldigten ein und dürfen deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Die Telekommunikationsüberwachung, um die es in diesem Beitrag geht, darf unter anderem nur erfolgen, wenn der Verdacht besteht, dass der Beschuldigte eine in § 100a StPO genannte Straftat, eine sog. Katalogtat, begangen hat. Doch was passiert mit den gewonnen Daten, wenn sich der Tatverdacht nicht bestätigt hat, die Erkenntnisse aber auf andere Rechtsverstöße hindeuten? In seinem aktuellen Beschluss vom 14.12.2015 – 2 Ss (OWi) 294/15 hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mit dieser Frage hinsichtlich der weiteren Verwendung im Rahmen eines Bußgeldverfahrens...

Wenn es zwingend wird – Vorladung als Beschuldigter

In Berlin sieht eine typische Beschuldigtenvorladung so aus: Der letzte Absatz überrascht mich immer wieder. Hier heißt es: Falls Sie den angegebenen Termin aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, schreiben Sie mir bitte umgehend eine Nachricht oder rufen Sie mich an.  Was sind nun zwingende Gründe um den Termin nicht wahrzunehmen zu müssen? Vielleicht ein Zahnarztbesuch oder der Besuch der Schwiegereltern. Die Polizei will offensichtlich den Beschuldigten durch die Formulierung ermuntern, der Vorladung nachzukommen. In der Strafpressordnung findet sich diese Formulierung zumindest nicht wieder. Deshalb sollte man sich als Beschuldiger nicht beirren lassen und der Vorladung als Beschuldigter nicht Folge...

Das sogenannte Teilschweigen und seine Indizwirkung

Dem Angeklagten steht es in jedem Verfahrensstadium frei, sich nicht zur Sache zu äußern. Macht er von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf das Gericht daraus keine nachteiligen Schlüsse ziehen. Liegt hingegen ein sogenanntes Teilschweigen vor, bei dem sich ein Angeklagter nur zu bestimmten Aspekten eines Geschehens äußert und andere Umstände der Sachverhaltsaufklärung verweigert oder schlichtweg verschweigt, kann das Tatgericht daraus nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nachteilige Schlüsse für den Angeklagten ziehen. Dass dieser Grundsatz jedoch nicht uneingeschränkt gilt, hat der BGH in seinem Beschluss vom 16.04.2015 – 2 StR 48/15 bestätigt. In dem vom BGH zu verhandelnden Fall hatte...

Das Löschen von Daten auf einem Mobiltelefon begründet keine Zueignungsabsicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wieder einmal eine wichtige Entscheidung zur Zueignungsabsicht von Daten auf Mobiltelefonen veröffentlicht. Egal ob kurz vor dem Examen oder im strafrechtlich geprägten Berufsalltag – jeder sollte die wichtigsten Aspekte dieser Entscheidung kennen, zumal die Fallkonstellationen zum Handydiebstahl stetig komplexer werden. Handydaten werden immer wichtiger, die Begründung der Zueignungsabsicht fällt dagegen oftmals schwer, wenn das Mobiltelefon selbst eigentlich nebensächlich ist. Doch um was ging es genau? Der BGH hatte über einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem die Angeklagten dem Geschädigten das Handy wegnahmen, um es auf etwaige Videos zu untersuchen und diese zu löschen. Das Handy selbst...