Arbeitsüberlastung

Ein Mandant hatte das Pech, in die Fänge des beschleunigten Verfahrens zu geraten. Das hierfür zuständige Gericht befindet sich ein wenig außerhalb meiner täglichen Gänge. Deshalb schrieb ich ans Gericht, dass ich aufgrund von Arbeitsüberlastung bitte, mir die Verfahrensakte zu übersenden. Die schriftliche Antwort des Gerichts hierauf war:

Auch wir haben hier Arbeitsüberlastung. Akte bitte abholen.

Na was soll´s.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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